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Gutscheine und Rabatte vom Zahnarzt

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Groupon oder DailyDeal kennt mittlerweile jeder. Es ist ziemlich verlockend, wenn man als Patient mehr als 50% Rabatt auf eine sogenannte „Igel-Leistung“ erhält.

Einige meiner Patienten haben schon Besuche bei „Groupon-Zahnärzten“ hinter sich und was sie zu berichten haben klingt meist recht abenteuerlich:

Beispiel 1: Patientin will eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen, kauft einen Gutschein, und möchte diesen nun einlösen. Es dauert auf Grund der hohen Nachfrage durch unzählig verkaufte Gutscheine sehr lange bis endlich ein Termin frei ist. Nach drei Monaten ist es dann soweit; die professionelle Zahnreinigung kann dann leider doch nicht durchgeführt werden, da die Patientin sich weigert Ihre Versichertenkarte abzugeben, da Sie nur die von Ihr „gekaufte“ Leistung in Anspruch nehmen möchte. Der Zahnarzt erklärt Ihr, dass der vorher dringend erforderliche Check über Ihre Krankenkasse abgerechnet werden müsse und Sie könne wiederkommen, sobald Sie es sich anders überlegt hat; gerne dürfe Sie sich auch bei Ihrer Krankenkasse erkundigen. Das Geld wurde nicht erstattet.

Beispiel 2: Privatpatient erhält die gekaufte „professionelle Zahnreinigung (PZR)“ wie vereinbart für 19.99 €, die Nebenkosten für „erforderliche Röntgenbilder“ belaufen sich auf 285.-€ und einen Kostenvoranschlag von „dringend“ anstehenden Maßnahmen von weit über 3000.-€. Noch Fragen?

Irgendwie bin ich nicht verwundert. Wer glaubt, dass man bei Groupon oder ähnlichen Institutionen für einen Bruchteil der Summe dieselbe Leistung einkauft, die man normalerweise erhält ist doch etwas arglos. Von diesen z.B. 19.99€ erhält Groupon noch 50%. Warum bietet man eigentlich dem Patienten nicht gleich für 10.-€ eine PZR an, sondern beteiligt daran noch jemanden, der einzig eine Plattform zum Gutscheinverkauf zur Verfügung stellt, anstatt den gesamten Rabatt dem Patienten zukommen zu lassen?

Groupon weiss natürlich, dass bei diesen Angeboten niemand kostendeckend arbeiten kann und argumentiert, dass dies jedoch eine ausgezeichnete Werbung für die zahnärztliche Praxis sei, sich neue Patienten gewinnen lassen und dass Werbung eben Geld kostet. Logisch oder? – Komisch; Werbung für Ärzte? – Ich dachte immer das sei verboten.

Da wundert es mich einzig, dass die Justiz fast 1,5 Jahre diesem Treiben zugesehen hat, bevor das Landgericht Köln entschied, dass die massiv reduzierten Groupon Gutscheine gegen die bestehende Berufsordnung für Zahnärzte verstoßen und dass sie als wettbewerbswidrig anzusehen sind.

Die Zeit-Online beleuchtet in einem kurzem Artikel die Nachteile dieser Aktionen für Unternehmer und für Kunden. Der Focus spricht sogar von „Ramsch statt Schnäppchen“. So mag sich jeder sein eigenes Bild machen.


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